Allgemeine Geschäftsbedingungen von Weinberger FormDesign
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit:
Weinberger FormDesign
Inhaber: Alexander Weinberger
Deldenerstr. 9
49176 Hilter a.T.W.
[E-Mail-Adresse ergänzen]
Tel.: 0176 / 21005494
nachfolgend „Weinberger FormDesign“, „Anbieter“, „wir“ oder „uns“ genannt.
1.2 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Waren und Dienstleistungen, die zwischen Weinberger FormDesign und seinen Kunden geschlossen werden. Dazu gehören insbesondere:
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der Verkauf von 3D-gedruckten Produkten,
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die Herstellung individueller Einzelteile und Kleinserien,
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die Nachfertigung von Ersatzteilen,
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CAD-Konstruktionen und technische Entwicklungsleistungen,
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die Bearbeitung von vom Kunden bereitgestellten 3D-Dateien,
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der Verkauf von Filament, Zubehör und sonstigen Handelswaren,
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Schulungen, Unterweisungen und Seminare,
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Dozenten- und Unterrichtstätigkeiten.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.
1.3 Verbraucher und Unternehmer
Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und technische Spezifikationen, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unverbindliche Darstellung
Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen auf einer Internetseite, in sozialen Netzwerken, in Katalogen oder sonstigen Werbemitteln stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Abbildungen, Muster, Zeichnungen und Beschreibungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen können sich insbesondere durch unterschiedliche Bildschirmeinstellungen, Materialien und Fertigungsverfahren ergeben.
2.2 Individuelle Anfragen
Bei individuellen 3D-Druck-, Konstruktions- oder Ersatzteilaufträgen stellt die Anfrage des Kunden zunächst eine Aufforderung zur Erstellung eines Angebots dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt oder wir den Auftrag ausdrücklich bestätigen. Die Annahme kann per E-Mail, schriftlich oder durch eine eindeutige Erklärung erfolgen.
2.3 Bestellungen in einem Onlineshop
Wird ein Onlineshop eingesetzt, gibt der Kunde durch Anklicken der abschließenden Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Der Eingang der Bestellung kann zunächst automatisiert bestätigt werden. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme des Auftrags erklärt wird.
Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung, eine Zahlungsaufforderung, den Beginn der Leistung oder den Versand der Ware zustande.
2.4 Prüfung der Bestelldaten
Der Kunde ist verpflichtet, vor Abgabe seiner Bestellung sämtliche Angaben, Maße, Dateien, Materialwünsche, Stückzahlen, Lieferadressen und sonstigen Vorgaben sorgfältig zu prüfen.
Für Verzögerungen, Mehrkosten oder fehlerhafte Ergebnisse, die auf unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben beruhen, ist Weinberger FormDesign nur verantwortlich, soweit der Fehler von uns zu vertreten ist.
2.5 Vertragssprache
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
3. Leistungsumfang
3.1 Maßgebliche Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Artikelbeschreibung oder einer sonstigen individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3.2 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt alle Informationen, Dateien, Zeichnungen, Maße, Muster und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspätet bereitgestellter Angaben verlängern vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen entsprechend.
3.3 Änderungen nach Auftragserteilung
Änderungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen unserer Zustimmung. Ergibt sich dadurch ein zusätzlicher Arbeits-, Material- oder Zeitaufwand, dürfen wir hierfür eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen.
Bereits erbrachte Leistungen, angefertigte Konstruktionen und verbrauchtes Material sind auch dann zu vergüten, wenn der Kunde den Auftrag nachträglich ändert.
4. 3D-Druck und individuelle Fertigung
4.1 Fertigungsverfahren
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Herstellung im additiven Fertigungsverfahren. Dabei wird das Bauteil schichtweise aufgebaut.
Verfahrensbedingt können insbesondere folgende Merkmale auftreten:
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sichtbare Schichtlinien,
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geringfügige Unebenheiten,
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Ansatzpunkte von Stützstrukturen,
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leichte Abweichungen der Oberfläche,
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geringfügige Maßabweichungen,
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Unterschiede bei Farbton, Glanz und Materialstruktur.
Solche üblichen und technisch nicht vollständig vermeidbaren Merkmale stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion und Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4.2 Maße und Toleranzen
Maßangaben werden nach den vereinbarten Vorgaben umgesetzt. Soweit keine bestimmte Toleranz ausdrücklich vereinbart wurde, gelten die bei dem eingesetzten Material und Fertigungsverfahren üblichen Fertigungstoleranzen.
Benötigt der Kunde besonders genaue Passungen, Funktionsflächen, Bohrungen oder Verbindungselemente, muss er dies vor Auftragserteilung ausdrücklich mitteilen.
4.3 Materialeigenschaften
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Kunststoffe abhängig von Material, Temperatur, UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Chemikalien, Belastungsdauer und Fertigungsrichtung unterschiedliche Eigenschaften aufweisen.
Die mechanische Festigkeit eines 3D-gedruckten Bauteils kann sich je nach Belastungsrichtung von der Festigkeit eines spritzgegossenen, gefrästen oder anderweitig hergestellten Bauteils unterscheiden.
4.4 Farbabweichungen
Farbmuster und Produktabbildungen können vom tatsächlichen Farbton abweichen. Auch zwischen verschiedenen Materialchargen können Unterschiede auftreten.
Ein bestimmter Farbton gilt nur dann als verbindlich vereinbart, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.
4.5 Prototypen und Musterteile
Als Prototyp, Muster, Versuchsteil oder Anschauungsmodell bezeichnete Produkte dienen grundsätzlich der Prüfung von Form, Einbauraum, Handhabung oder Funktion.
Eine Serienreife, Dauerhaltbarkeit oder Eignung für eine bestimmte Belastung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gegebenenfalls geprüft wurde.
4.6 Sicherheitsrelevante Anwendungen
Bauteile für sicherheitskritische Einsatzbereiche werden nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung gefertigt.
Dazu gehören insbesondere Bauteile für:
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Fahrzeuge und deren Sicherheitssysteme,
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Maschinen mit erheblichem Verletzungsrisiko,
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Hebe- und Lastaufnahmeeinrichtungen,
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Druckbehälter und druckführende Systeme,
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elektrische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,
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medizinische Anwendungen,
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Lebensmittelkontakt,
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persönliche Schutzausrüstung,
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tragende oder absturzsichernde Konstruktionen.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung, geeignete Prüfung und Freigabe darf der Kunde ein geliefertes Bauteil nicht für einen solchen Zweck verwenden.
4.7 Ersatzteile und Nachfertigungen
Bei der Nachfertigung eines Ersatzteils anhand eines Musters, Fotos, einer Zeichnung oder von Kundenmaßen schulden wir die Herstellung nach den bereitgestellten Vorgaben.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben vollständig sind und das nachgefertigte Teil für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist, soweit wir nicht ausdrücklich mit einer technischen Prüfung oder Entwicklung beauftragt wurden.
Alte oder verschlissene Muster können von ihrem ursprünglichen Neuzustand abweichen. Werden Maße von einem gebrauchten Muster übernommen, kann sich diese Abweichung auf die Nachfertigung übertragen.
5. Vom Kunden bereitgestellte Dateien und Unterlagen
5.1 Dateiformate
Der Kunde kann uns insbesondere STL-, STEP-, STP-, 3MF-, OBJ-, DXF-, DWG- oder vergleichbare Dateien sowie Zeichnungen, Bilder und Muster zur Verfügung stellen.
Ob ein bestimmtes Dateiformat verarbeitet werden kann, wird im Einzelfall geprüft.
5.2 Technische Verantwortung des Kunden
Stellt der Kunde eine fertige STL-Datei oder eine andere unmittelbar zur Fertigung bestimmte Datei bereit, ist er grundsätzlich für die Konstruktion, Geometrie, Wandstärke, Maßhaltigkeit und technische Eignung des darin enthaltenen Modells verantwortlich.
Unser Auftrag umfasst in diesem Fall grundsätzlich nur die Fertigung auf Grundlage der bereitgestellten Datei. Eine konstruktive, statische, sicherheitstechnische oder rechtliche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine technische Vorbereitung der Datei für den Druck, beispielsweise Slicing, Ausrichtung, Skalierung oder das Anlegen von Stützstrukturen, stellt keine vollständige Prüfung der Konstruktion dar.
5.3 Fehlerhafte Kundendateien
Weist eine Kundendatei Fehler auf, beispielsweise offene Flächen, Überschneidungen, ungeeignete Wandstärken, falsche Skalierungen oder nicht druckbare Geometrien, dürfen wir:
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den Kunden um eine korrigierte Datei bitten,
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eine kostenpflichtige Datenkorrektur anbieten,
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nach Rücksprache technisch notwendige Anpassungen vornehmen oder
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die Ausführung ablehnen.
Korrekturen, die über eine einfache Druckvorbereitung hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
5.4 Freigabe durch den Kunden
Übermitteln wir dem Kunden vor der Fertigung einen Entwurf, eine Zeichnung, ein Rendering oder eine andere Prüfansicht, ist der Kunde verpflichtet, diese sorgfältig zu kontrollieren.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere die Richtigkeit von:
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Form und Gestaltung,
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Maßen,
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Beschriftungen,
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Schreibweisen,
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Positionen,
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Ausschnitten und Bohrungen,
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Stückzahlen,
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Material- und Farbauswahl.
Fehler, die bereits in der freigegebenen Vorlage erkennbar waren, berechtigen nicht zu einer kostenlosen Neuanfertigung, soweit wir die Abweichung nicht selbst verursacht haben.
5.5 Rechte an bereitgestellten Dateien
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, sämtliche bereitgestellten Dateien, Zeichnungen, Logos, Marken, Texte, Bilder, Modelle und sonstigen Inhalte zu verwenden und durch Weinberger FormDesign bearbeiten oder fertigen zu lassen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Ausführung seines Auftrags keine Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.
5.6 Freistellung bei Rechtsverletzungen
Wird Weinberger FormDesign wegen eines vom Kunden bereitgestellten Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Weinberger FormDesign von den daraus entstehenden Ansprüchen und erforderlichen Kosten frei, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
5.7 Ablehnung rechtswidriger Aufträge
Wir sind berechtigt, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Herstellung oder Verwendung des Produkts gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
Dies gilt insbesondere für verbotene Gegenstände, Waffenbestandteile, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und offensichtlich rechtsverletzende Nachbildungen geschützter Produkte.
6. CAD-Konstruktionen und Entwicklungsleistungen
6.1 Leistungsgegenstand
Bei CAD- und Entwicklungsaufträgen ergibt sich der geschuldete Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst eine CAD-Leistung keine:
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statische Berechnung,
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Festigkeitsberechnung,
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Simulation,
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Risikobeurteilung,
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CE-Konformitätsbewertung,
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Schutzrechtsrecherche,
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Patentprüfung,
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behördliche Zulassung,
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Serienfreigabe oder Zertifizierung.
6.2 Grundlage der Konstruktion
Die Konstruktion erfolgt auf Grundlage der Anforderungen und Informationen des Kunden. Der Kunde muss den vorgesehenen Einsatz, die Belastungen, Umgebungsbedingungen, Anschlussmaße und sonstigen technischen Anforderungen vollständig mitteilen.
6.3 Änderungs- und Korrekturschleifen
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen richtet sich nach dem Angebot.
Weitere Änderungen oder nachträglich ergänzte Anforderungen können nach Zeitaufwand oder durch ein ergänzendes Angebot berechnet werden.
6.4 Abnahme
Bei Werkleistungen kann der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert werden.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6.5 Nutzungsrechte
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung das einfache, nicht ausschließliche Recht, das vereinbarte Arbeitsergebnis für den im Auftrag vorausgesetzten Zweck zu verwenden.
Die Übertragung weitergehender Rechte, insbesondere zur freien Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Serienfertigung, Unterlizenzierung oder zum Weiterverkauf der Konstruktionsdaten, bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
6.6 Herausgabe bearbeitbarer Dateien
Die Herausgabe offener, nativer oder bearbeitbarer CAD-Dateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ist lediglich die Lieferung einer Druckdatei, Zeichnung oder eines gefertigten Produkts vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe interner Arbeitsdateien, Zwischenstände oder Konstruktionsmethoden.
6.7 Vorbestehende Rechte
Bereits vor dem Auftrag vorhandene Modelle, Vorlagen, Bibliotheken, Konstruktionselemente, Methoden und sonstiges Know-how bleiben Eigentum von Weinberger FormDesign.
7. Schulungen und Dozententätigkeiten
7.1 Leistungsumfang
Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnehmerzahl und Vergütung einer Schulung oder Dozententätigkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
7.2 Mitwirkung des Auftraggebers
Sofern die Veranstaltung beim Auftraggeber stattfindet, stellt dieser geeignete Räumlichkeiten, technische Einrichtungen und die erforderliche organisatorische Unterstützung bereit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
7.3 Unterrichtsmaterialien
Von Weinberger FormDesign bereitgestellte Schulungsunterlagen dürfen von den Teilnehmern ausschließlich für eigene Lernzwecke genutzt werden.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
7.4 Lernerfolg
Wir schulden die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Schulung, jedoch keinen bestimmten persönlichen Lernerfolg, Prüfungserfolg oder beruflichen Erfolg der Teilnehmer.
7.5 Absage durch den Auftraggeber
Für individuell vereinbarte Schulungs- oder Dozententermine können im Angebot gesonderte Stornierungsbedingungen festgelegt werden.
Fehlt eine individuelle Regelung, können wir bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden kurzfristigen Absage Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen sowie eine angemessene Vergütung für nicht anderweitig einsetzbare Kapazitäten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.6 Ausfall der Lehrkraft
Kann eine Veranstaltung wegen Krankheit, höherer Gewalt oder eines anderen nicht von uns zu vertretenden Umstands nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Bereits gezahlte Vergütungen für endgültig ausgefallene Leistungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
8. Handelswaren, Zubehör und Filament
Für den Verkauf von Filament, Zubehör und sonstigen nicht selbst hergestellten Handelswaren gilt die jeweilige Artikelbeschreibung.
Herstellerangaben zu Materialeigenschaften, Kompatibilität, Lagerung und Verarbeitung sind zu beachten.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor der Verwendung zu prüfen, ob das Produkt mit seinen Geräten, Druckern, Düsen, Temperaturen und vorgesehenen Anwendungen kompatibel ist, soweit keine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.
9. Preise und Kleinunternehmerregelung
9.1 Preisangaben
Es gelten die im jeweiligen Angebot, im Onlineshop oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
9.2 Umsatzsteuer
Weinberger FormDesign nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Daher wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
Sollten sich die steuerlichen Voraussetzungen ändern, gelten für zukünftige Verträge die dann ausgewiesenen Preise und steuerlichen Angaben.
9.3 Zusatzkosten
Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen für:
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Versand und Verpackung,
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besondere Materialbeschaffung,
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Expressbearbeitung,
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nachträgliche Änderungen,
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zusätzliche Konstruktionsarbeit,
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Datenreparaturen,
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Prüf- und Messleistungen,
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Anfahrten und Reisekosten,
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weitere Korrekturschleifen.
Solche Kosten werden vor ihrer Entstehung vereinbart oder dem Kunden mitgeteilt, soweit sie nicht bereits aus dem ursprünglichen Auftrag hervorgehen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Zahlungsarten
Folgende Zahlungsarten werden angeboten:
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PayPal,
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Vorkasse per Banküberweisung.
-
Barzahlung bei Abholung
Weitere Zahlungsarten können im Einzelfall ausdrücklich vereinbart werden.
10.2 Fälligkeit
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Rechnungsbetrag vor Beginn der Fertigung oder vor Versand der Ware zu zahlen.
Bei individuell vereinbarten Dienstleistungen können Abschlagszahlungen oder eine Zahlung nach Leistungserbringung vereinbart werden.
10.3 Beginn der Leistung
Bei Vorkasse beginnt die Bearbeitung grundsätzlich nach Eingang der Zahlung und nachdem sämtliche erforderlichen Angaben, Dateien und Freigaben vorliegen.
10.4 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Lieferung und Leistungsfristen
11.1 Liefergebiet
Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands.
11.2 Lieferzeit
Die voraussichtliche Liefer- oder Bearbeitungszeit wird im jeweiligen Angebot, in der Artikelbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
Bei individuellen Fertigungen handelt es sich um eine voraussichtliche Zeitangabe, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde.
11.3 Beginn der Lieferfrist
Die Liefer- oder Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn:
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der Vertrag zustande gekommen ist,
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die vereinbarte Zahlung eingegangen ist,
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sämtliche Kundendaten und Dateien vollständig vorliegen und
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erforderliche Freigaben erteilt wurden.
11.4 Versandkosten
Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
11.5 Teillieferungen
Zumutbare Teillieferungen sind zulässig, wenn dies der schnelleren Abwicklung dient. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden hierdurch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
11.6 Nicht zustellbare Sendungen
Wird eine Sendung aufgrund einer fehlerhaften Adresse, Nichtabholung oder eines anderen vom Kunden zu vertretenden Umstands zurückgesendet, kann der Kunde mit den Kosten einer erneuten Zustellung belastet werden.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand nicht zu vertreten hat oder wirksam von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.
11.7 Versandrisiko
Bei Verbrauchern tragen wir das Versandrisiko bis zur Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten.
Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Rechnungsbetrags Eigentum von Weinberger FormDesign.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden.
Ob ein Ausschluss vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Bestellung.
Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor Ablauf der regulären Widerrufsfrist erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung begonnen wird, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
14. Gewährleistung und Mängelrechte
14.1 Gesetzliche Rechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart wird.
14.2 Vereinbarte Beschaffenheit
Für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, sind vorrangig die vereinbarte Leistungsbeschreibung, freigegebene Zeichnungen, Muster, Materialien und sonstige technische Vereinbarungen maßgeblich.
14.3 Kein Mangel
Keinen Mangel stellen insbesondere dar:
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vereinbarte oder übliche Fertigungstoleranzen,
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typische Schichtlinien des 3D-Drucks,
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geringfügige Farb- und Oberflächenabweichungen,
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materialtypische Eigenschaften,
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Abweichungen, die auf einer freigegebenen oder vom Kunden bereitgestellten Datei beruhen,
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ungeeignete Verwendung oder nachträgliche Veränderung durch den Kunden,
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natürlicher Verschleiß,
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Schäden durch falsche Lagerung, übermäßige Belastung, Hitze, UV-Strahlung, Feuchtigkeit oder Chemikalien.
Dies gilt nur, soweit die jeweilige Eigenschaft nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
14.4 Prüfung nach Erhalt
Verbraucher werden gebeten, die Lieferung nach Erhalt auf Vollständigkeit, erkennbare Schäden und Transportschäden zu prüfen und Beanstandungen möglichst zeitnah mitzuteilen.
Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch das Unterlassen dieser Mitteilung nicht eingeschränkt.
14.5 Unternehmer
Für Unternehmer gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB, soweit diese Vorschrift auf das Vertragsverhältnis anwendbar ist.
15. Haftung
15.1 Unbeschränkte Haftung
Weinberger FormDesign haftet unbeschränkt:
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bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
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bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
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nach dem Produkthaftungsgesetz,
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bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
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in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
15.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.3 Kundenvorgaben
Wir haften nicht für Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf fehlerhaften, unvollständigen oder ungeeigneten Dateien, Zeichnungen, Maßen, Materialvorgaben oder sonstigen Anweisungen des Kunden beruhen und für uns bei Anwendung der geschuldeten Sorgfalt nicht erkennbar waren.
Dies gilt insbesondere für vom Kunden bereitgestellte STL- und CAD-Dateien.
15.4 Verwendung durch den Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Produkt vor dem Einsatz auf seine Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen, soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Eignung zugesichert oder eine entsprechende Prüfung beauftragt wurde.
Der Kunde hat Montage-, Sicherheits-, Hersteller- und Materialhinweise zu beachten.
15.5 Datensicherung
Der Kunde muss vor der Übermittlung eigener Dateien geeignete Sicherungskopien anfertigen.
Unsere Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre, soweit keine unbeschränkte Haftung nach Ziffer 15.1 besteht.
16. Vertraulichkeit und Speicherung von Kundendateien
Konstruktionsdaten, Zeichnungen und sonstige als vertraulich erkennbare Unterlagen des Kunden werden nicht ohne berechtigten Grund an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Eine Weitergabe an Dienstleister ist zulässig, soweit sie zur Auftragsdurchführung erforderlich ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Eine dauerhafte Archivierung von Kundendateien ist nicht geschuldet. Der Kunde ist selbst für die Aufbewahrung seiner Originaldateien verantwortlich.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Weinberger FormDesign.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Weinberger FormDesign ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
19.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Weinberger FormDesign Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
19.3 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026